- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung läuft neben OSS weiter, soweit § 18 UStG sie verlangt
- Welche Rechtslage gilt 2026 für OSS und Umsatzsteuer-Voranmeldung?
- Welche Umsätze gehören nicht in die OSS-Erklärung?
- Wie laufen OSS-Erklärung und Voranmeldung nebeneinander ab?
- Welche Verkaufssituationen machen OSS relevant?
- Risiken und Grenzen bei falscher Zuordnung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung läuft neben OSS weiter, soweit § 18 UStG sie verlangt
Ja, die Umsatzsteuer-Voranmeldung läuft trotz OSS weiter, soweit § 18 Abs. 1 und 2 UStG sie verlangt: für steuerpflichtige Inlandsumsätze von Unternehmern, die nicht als Kleinunternehmer befreit sind, im Monats- oder Quartalsrhythmus bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum. OSS nach § 18j UStG deckt nur bestimmte grenzüberschreitende B2C-Umsätze in andere EU-Staaten ab und wird quartalsweise bis Monatsende des Folgemonats beim BZSt erklärt. B2B-Lieferungen, Einfuhren und EU-Vorsteuer sind eigene Prüfpfade (ZM, IOSS, Vergütungsverfahren). Rechtsstand September 2026.
Rechtsstand: . Ich schreibe als Gründer, der seit 2020 einen eigenen D2C-Shop über Shopify und eBay betreibt und diese Trennung monatlich in den eigenen Zahlen sieht. Dieser Text ist allgemeine Information, keine steuerliche Beratung für deinen Einzelfall; Schwellen und Fristen können sich ändern.
Definition: Was ist OSS, und was bleibt Voranmeldung?
Das BZSt definiert OSS knapp: Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung, ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer für im Inland ansässige Unternehmer. Rechtsgrundlage ist § 18j UStG: Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums, Steuer fällig am letzten Tag des Folgemonats.
Die Voranmeldung hat einen anderen Paragraphen und Takt. Nach § 18 Abs. 1 UStG ist sie bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln, und der Paragraph nennt § 18j Abs. 4 sowie § 19 Abs. 1 Satz 2 (Kleinunternehmer) ausdrücklich als Vorbehalte. Was in die OSS-Erklärung gehört, verschwindet aus der Voranmeldung; alles andere prüfst du gegen die Voranmeldung und die übrigen Verfahren.
Zuerst dein Inlandsgeschäft: Leistungen an Privatpersonen in Deutschland sind laut BZSt mit dem im Inland geltenden Steuersatz in Rechnung zu stellen und beim zuständigen Finanzamt zu erklären. Die EU-Kommission zieht dieselbe Grenze: Leistungen an Nichtunternehmer im Ansässigkeitsstaat gehören in die nationale Umsatzsteuererklärung, nicht in die EU-Regelung.
Zweitens die Vorsteuer: Deutsche Vorsteuer bleibt im nationalen Verfahren, denn § 16 Abs. 2 UStG setzt die nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge von der berechneten Steuer ab; die OSS-Erklärung hat kein Vorsteuerfeld. Für Vorsteuer aus einem EU-Staat mit ausschließlich OSS-Umsätzen nennt das BZSt das Vorsteuer-Vergütungsverfahren als Weg.
Ein Beispiel aus dem eigenen Shop: Zwei Bestellungen an Privatkunden aus dem deutschen Lager, eine nach Köln, eine nach Wien. Für Köln lautet die Prüffrage, ob Lieferort Inland und Voranmeldungspflicht mit 19 Prozent vorliegen; für Wien, ob der EU-weite B2C-Umsatz über 10.000 Euro liegt und ob wir dann über OSS oder per Registrierung in Österreich melden.
Welche Rechtslage gilt 2026 für OSS und Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Stand 2026 stützt sich die Abgrenzung auf drei Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes: § 3c UStG bestimmt den Ort des Fernverkaufs und die 10.000-Euro-Schwelle, § 18j UStG regelt die OSS-Erklärung je Kalendervierteljahr, § 18 UStG die Voranmeldung im Monats- oder Quartalsrhythmus mit der Grenze von 9.000 Euro Vorjahressteuer. Die Vordrucke für die Voranmeldung 2026 hat das Bundesfinanzministerium am 29. Dezember 2025 veröffentlicht.
Den Anwendungsbereich von OSS beschreibt § 18j Abs. 1 UStG: erfasst sind Lieferungen nach § 3 Abs. 3a UStG innerhalb eines Mitgliedstaates und innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 UStG, die Teilnahme ist beim BZSt anzuzeigen.
Für die Voranmeldung legt § 18 Abs. 2 UStG den Rhythmus fest: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Kalendermonat; bei nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien.
Aktuell gilt das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025 mit den Vordruckmustern für die Voranmeldung 2026. Die IHK Hannover benennt sie: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 (USt 1 A) sowie Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2026 (USt 1 H).
Den Ursprung ordnet die IHK München ein: Das OSS-Verfahren ersetzt seit dem 1. Juli 2021 den Mini-One-Stop-Shop; solange die Umsatzschwelle von 10.000 Euro nicht überschritten wird, gilt grundsätzlich das Ursprungslandprinzip; die Teilnahme an OSS ist freiwillig, gilt dann aber einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten. OSS ist also ein Wahlrecht, die Alternative bleibt die Registrierung in jedem Zielland.
Welche Umsätze gehören nicht in die OSS-Erklärung?
Ob ein Vorgang in die OSS-Erklärung gehört, entscheidet der Anwendungsbereich des § 18j Abs. 1 UStG: innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Abs. 1 UStG an Nichtunternehmer und bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten. Erfüllt ein Vorgang diese Voraussetzung nicht, fällt er nicht unter § 18j. Welches Verfahren dann in Frage kommt (Voranmeldung, ZM, IOSS, lokale Registrierung, Vergütungsverfahren), hängt von Leistungsort, Empfängerstatus und Registrierungen ab. Vier Ausnahmen prüfst du im Shop-Alltag regelmäßig.
Inlandsumsätze und Vorsteuer: Liegt der Ort der Lieferung im Inland, fehlt der grenzüberschreitende Fernverkauf und § 18j greift nicht; in Frage kommt die Voranmeldung, soweit § 18 UStG sie verlangt. Vorsteuer ist kein Umsatz und kein § 18j-Fall; in Frage kommen Voranmeldung (§ 16 Abs. 2 UStG) oder Vergütungsverfahren.
Lieferungen an Unternehmer: § 3c Abs. 1 UStG setzt Nichtunternehmer als Erwerber voraus. Ist der Empfänger Unternehmer, liegt kein Fernverkauf vor und § 18j greift nicht. Zu prüfen sind Unternehmerstatus, gültige USt-IdNr. und der Warenweg in den anderen Mitgliedstaat; liegen sie vor, kommen Voranmeldung und ZM in Frage. Für die ZM gilt § 18a Abs. 1 UStG: Übermittlung bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats an das BZSt; unter 50.000 Euro innergemeinschaftlicher Lieferungen im Quartal genügt eine vierteljährliche Meldung.
Verbringungen in eigene Lager: § 3 Abs. 1a UStG behandelt das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet zur eigenen Verfügung als Lieferung gegen Entgelt, sofern es nicht nur vorübergehend ist. Ein Erwerber fehlt, also kein Fernverkauf nach § 3c und kein § 18j-Fall. Welche Melde- oder Registrierungspflichten die Lagerbewegung im Zielstaat auslöst, richtet sich nach dessen Recht; zu prüfen sind vor der Bewegung Ausgangslager, Ziellager und Dauer der Verwendung.
Import-Fernverkäufe aus dem Drittland: Sie sind kein innergemeinschaftlicher Fernverkauf, § 18j greift nicht. In Frage kommt der IOSS, wenn die Voraussetzungen des § 18k UStG vorliegen: Fernverkäufe aus dem Drittlandsgebiet eingeführter Gegenstände in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums. Zu prüfen sind Sachwert je Sendung, Versandweg aus dem Drittland und eine bestehende IOSS-Registrierung.
Wie laufen OSS-Erklärung und Voranmeldung nebeneinander ab?
Der Ablauf hat zwei Taktungen und vier gemeinsame Schritte: Datenabschluss, Zuordnung zum Meldeweg, Abstimmung, Übermittlung mit Zahlung. Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, mit Dauerfristverlängerung 1 Monat später. Die OSS-Erklärung ist bis Ende des Monats nach dem Kalendervierteljahr fällig: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar.
Die Frist der Voranmeldung folgt aus § 18 Abs. 1 UStG: Übermittlung bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Die Finanzverwaltung NRW beschreibt den Inhalt: Umsätze und Vorsteuerbeträge werden in Form einer Umsatzsteuer-Voranmeldung authentifiziert elektronisch übermittelt.
Nach § 46 UStDV hat das Finanzamt auf Antrag die Fristen für Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Bei monatlicher Abgabe knüpft § 47 UStDV die Verlängerung an eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.
Für OSS gibt es diese Verlängerung nicht; der Termin steht in § 18j Abs. 4 UStG: Erklärung innerhalb eines Monats nach dem Besteuerungszeitraum, Steuer fällig am letzten Tag des Folgemonats. Laut BZSt ist auch ohne Umsätze im Quartal eine Nullmeldung abzugeben, und die Zahlung muss bis Monatsende bei der Bundeskasse eingegangen sein. Den Jahresplan dazu zeigt die Fristenübersicht zur OSS-Meldung.
So sieht der Ablauf aus, den wir auch im eigenen Shop nutzen:
- Datenperiode am Monatsende sperren, Shop-, Zahlungs- und Marktplatzdaten ziehen.
- Jeden Umsatz nach Kundenstatus, Warenweg und Zielstaat zuordnen: Voranmeldung, OSS, ZM, IOSS oder Prüffall.
- Erlöse, Erstattungen und Steuersätze pro Zielland abstimmen.
- Voranmeldung bis zum 10. übermitteln, Vorauszahlung leisten.
- Bei OSS-Teilnahme nach Quartalsende die Erklärung über das BZSt-Portal übermitteln, Zahlung bis Monatsende anweisen, Belege ablegen.
Ablegen ist Pflicht: § 22 UStG verlangt für Umsätze nach §§ 18i bis 18k, die Aufzeichnungen 10 Jahre aufzubewahren und auf Anfrage elektronisch bereitzustellen.
Zu den Kosten: Erstellt eine Kanzlei die Voranmeldung, richtet sich das Honorar nach § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV: 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A; Gegenstandswert sind 10 Prozent der Summe der Entgelte, mindestens 650 Euro.
Welche Verkaufssituationen machen OSS relevant?
OSS wird relevant, sobald du Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten verkaufst und deine EU-weiten B2C-Umsätze 10.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschreiten. Die Tabelle ordnet sechs typische Verkaufssituationen dem Meldeweg zu; sie zeigt die Prüfrichtung, keine Einzelfallentscheidung.
| Verkaufssituation | Zu prüfende Voraussetzung | Mögliche Verfahren | Frist des Verfahrens |
|---|---|---|---|
| Ware aus deutschem Lager an Privatkunden in Deutschland | Lieferort im Inland? Voranmeldungspflicht nach § 18 Abs. 2 UStG, keine Befreiung nach § 19 UStG? | Voranmeldung (§ 18 UStG) | Voranmeldung: 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum |
| Ware aus deutschem Lager an Privatkunden in Frankreich | Empfänger Nichtunternehmer? EU-weite 10.000-Euro-Schwelle überschritten oder Verzicht erklärt? | OSS-Erklärung (§ 18j UStG) oder Registrierung in Frankreich; unterhalb der Schwelle Voranmeldung | OSS: Ende des Monats nach dem Quartal |
| Ware an Privatkunden in Österreich | Schwelle im Vorjahr und laufenden Jahr überschritten? Verzicht nach § 3c Abs. 4 UStG erklärt? | Voranmeldung oder OSS-Erklärung beziehungsweise Registrierung in Österreich | je nach Verfahren |
| Ware an Kunden in Italien mit USt-IdNr. | Empfänger Unternehmer? USt-IdNr. geprüft? Ware nach Italien gelangt? | Voranmeldung und ZM (§ 18a UStG) | ZM: 25. Tag nach Monatsende |
| Digitale Dienstleistung an Privatkunden in Spanien | Empfänger Nichtunternehmer? Leistungsort Spanien? Schwelle überschritten? | OSS-Erklärung oder Registrierung in Spanien | OSS: Ende des Monats nach dem Quartal |
| Import-Fernverkauf aus China an Privatkunden | Sachwert je Sendung höchstens 150 Euro? IOSS-Registrierung vorhanden? | IOSS (§ 18k UStG); ohne IOSS reguläre Einfuhrabwicklung | IOSS: Ende des Folgemonats |
Die Schwelle dazu steht in § 3c Abs. 4 UStG: 10.000 Euro Gesamtentgelt im Vorjahr und laufenden Jahr, Verzicht mit zweijähriger Bindung.
Beispiele: Marktplatz-Settlement und Drittlandsware
Beispiel Marktplatz: Ein Amazon-Settlement enthält Verkäufe an Privat- und Geschäftskunden mehrerer Länder in einer Summe. Für Geschäftskunden mit USt-IdNr. kommt der B2B-Pfad mit ZM bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats in Betracht, für Privatkunden im EU-Ausland der OSS-Pfad. Die Prüffrage lautet, ob der Report Kundenstatus und Lieferland pro Position enthält.
Beispiel Drittlandsware: Für Bestellungen direkt aus einem Lager in China an Privatkunden in Deutschland eröffnet § 18k UStG bei einem Sachwert von höchstens 150 Euro je Sendung den Import-One-Stop-Shop. Zu klären ist, ob du im IOSS registriert bist und wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.
Risiken und Grenzen bei falscher Zuordnung
Das Risiko einer falschen Zuordnung hat drei Ausprägungen: Ein Umsatz wird doppelt versteuert, gar nicht erklärt oder im falschen Verfahren gemeldet. Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen Verspätungszuschlag nach § 152 AO und Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenen Monat nach § 240 AO; im OSS kann bei Pflichtverstößen der Ausschluss aus dem Verfahren hinzukommen.
§ 152 AO erlaubt einen Verspätungszuschlag bei nicht fristgemäßer Abgabe, bei Voranmeldungen bemessen nach Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung und Höhe der Steuer, höchstens 25.000 Euro. Für die Zahlung gilt § 240 AO: 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrags je angefangenen Monat; bis zu drei Tagen Säumnis wird er nicht erhoben.
Im OSS stellt das BZSt den Pflichten zu fristgerechter Erklärung und Zahlung voran: Ein Verstoß gegen diese Pflichten führt zu einem Ausschluss aus der Sonderregelung. Ob und wann die Behörde so entscheidet, hängt von den Voraussetzungen des § 18j UStG und vom Einzelfall ab; Folgen in den Zielstaaten sind vorab zu prüfen.
Entscheidungskriterien für eine Prüfung vor der Meldung, im Vergleich der Optionen Eigenbau und externe Begleitung: mehrere Zielländer, Lagerbewegungen zwischen EU-Staaten, unvollständige Positionsdaten (Kundenstatus, Lieferland, USt-IdNr.) und Unsicherheit über die 10.000-Euro-Schwelle. Liegt eines davon vor, ist der nächste Schritt die Aufbereitung vollständiger Vorgangsdaten für die individuelle Prüfung.
Wann eine spezialisierte E-Commerce-Steuerberatung nicht sinnvoll ist: wenn du nur im Inland verkaufst, keine Lager im Ausland nutzt und deine Voranmeldung aus einem sauber verbuchten Kanal entsteht. Für die übrigen Konstellationen gilt bei SPIELMANN: Einzelfallprüfung statt Standardregel.
Checkliste für das Gespräch mit Buchhaltung oder Kanzlei:
- Liegt unser EU-weiter B2C-Umsatz über 10.000 Euro, oder haben wir einen Verzicht nach § 3c Abs. 4 UStG erklärt?
- Wer übermittelt die OSS-Quartalserklärung bis zum Monatsende?
- Ist unser Voranmeldungszeitraum Monat oder Quartal, und läuft eine Dauerfristverlängerung?
- Liefern Shop und Marktplätze Kundenstatus, USt-IdNr. und Lieferland pro Position?
- Sind Verbringungen in EU-Lager als solche gebucht?
Noch einmal: allgemeine Information, Rechtsstand September 2026, keine steuerliche Beratung für deinen Einzelfall.
FAQ: Häufige Fragen zu OSS und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Kurzantworten zu den Kernaussagen, Rechtsstand September 2026; sie ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls.
Muss ich trotz OSS eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Ja, soweit § 18 UStG sie verlangt, also bei steuerpflichtigen Inlandsumsätzen ohne Kleinunternehmerbefreiung. OSS nach § 18j UStG erfasst nur innergemeinschaftliche Fernverkäufe und Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Staaten; Inlandsumsätze und deutsche Vorsteuer bleiben in der Voranmeldung, fällig bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum.
Wann ist die OSS-Erklärung fällig?
Bis zum Ende des Monats nach dem Kalendervierteljahr, also 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Bis dahin muss die Zahlung bei der Bundeskasse eingegangen sein; auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung abzugeben.
Gibt es für OSS eine Dauerfristverlängerung?
Nein. § 46 UStDV verlängert nur die Fristen für Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat, bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahresvorauszahlungen. Der OSS-Termin steht in § 18j Abs. 4 UStG.
Kann ich Vorsteuer über OSS geltend machen?
Nein. Die OSS-Erklärung enthält nur die geschuldete Umsatzsteuer je Zielland. Deutsche Vorsteuer setzt du nach § 16 Abs. 2 UStG in der Voranmeldung ab; Vorsteuer aus einem EU-Staat mit ausschließlich OSS-Umsätzen läuft über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Gehören B2B-Lieferungen in die EU in die OSS-Meldung?
Nein, wenn der Empfänger Unternehmer ist: Fernverkäufe nach § 3c UStG setzen Nichtunternehmer voraus. Für Lieferungen an Unternehmer mit USt-IdNr. kommen Voranmeldung und ZM nach § 18a UStG in Frage, fällig bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats.