Lohnabrechnung | Meldungen | Minijobs

Lohnbuchhaltung abgeben, Kontrolle behalten

Wir übernehmen Gehaltsabrechnung, Meldungen und Fristen für dein Team, inklusive Minijobs, Boni und Benefits. Du bekommst jeden Monat fertige Abrechnungen statt einer Aufgabenliste.

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Wo läuft Lohnbuchhaltung im E-Commerce schief?

Lohnbuchhaltung scheitert selten an den Fristen. Sie scheitert daran, dass Mitarbeiter falsch angelegt und abgerechnet werden, weil beim Vorberater niemand die Regeln im Blick hat.

Die Fristen warten nicht auf dein Team.

Lohnsteuer, Sozialversicherung und Beitragsnachweis haben jeden Monat eigene Termine. Wer intern abrechnet, arbeitet jeden Monat gegen drei feste Fristen, auch im Urlaub.

Boni, Benefits und Minijobs kippen die Abrechnung.

Sachbezüge, Zuschläge, Provisionen und Firmenwagen sind bei dir Alltag, in der Standardabrechnung aber Sonderfälle. Jede falsche Zuordnung kostet doppelt, bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dazu kommen Minijob-Grenzen, die sich regelmäßig ändern.

Falsch angelegt, falsch abgerechnet.

Steuerklassen werden nicht hinterfragt, Krankenkassen falsch erfasst, Minijobber sozialversicherungspflichtig abgerechnet, Stunden falsch übernommen, Verträge fehlen. Falsche Abrechnungen gehen raus, Lohnsteuer und Beiträge werden falsch gemeldet. Das sehen wir in vielen Datenübernahmen von Vorberatern.

Was übernimmt SPIELMANN bei der Lohnbuchhaltung?

Wir rechnen ab, melden und halten die Fristen, du lieferst nur die Änderungen. Ein- und Austritte, Stunden und Boni kommen über Slack mit festem Stichtag, nicht per Zuruf am Monatsende.

Monatliche Abrechnung ohne Rückfragen

Ein- und Austritte, Stunden, Boni und Sachbezüge kommen über einen festen Kanal, wir rechnen daraus ab. Zurück bekommst du Abrechnungen, Zahlungsliste und Buchungsbelege. Weil Lohn und FiBu bei uns liegen, überträgt niemand Lohnkosten von Hand.

  • Ein- und Austritte melden
  • Sachbezüge richtig bewerten
  • Belege und Datenqualität abgleichen

Meldungen und Fristen laufen bei uns

Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen gehen digital über DATEV und pünktlich raus. An- und Abmeldungen deiner Mitarbeiter inklusive.

  • Stunden und Zulagen erfassen
  • Beitragsnachweise übermitteln
  • Minijob-Grenzen überwachen

Prüfungssicher dokumentiert

Lohnkonten, Nachweise und Sonderfälle sind dokumentiert, damit eine Prüfung keine Suchaktion wird. Auch wenn das Finanzamt unangekündigt vorbeikommt, liegt alles bereit.

  • Fristen und Zuständigkeiten festlegen
  • Prüfungen begleiten
  • Lohnkonten dokumentieren

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen uns deine Lohnabrechnung, Sonderfälle und Meldewege an und zeigen dir, was du nicht mehr selbst machen musst. Kostenlos, 15 Minuten.

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Selbst abrechnen, Lohnbüro oder SPIELMANN?

Lohnbuchhaltung braucht mehr als ein Programm. Entscheidend ist, wer Sonderfälle einordnet und wer einspringt, wenn eine Meldung fehlt.

Selbst abrechnen

Spart Honorar, bindet aber eine Person an zwei feste Termine im Monat - inklusive Urlaub, Krankheit und Kenntnisstand.

Lohnbüro

Rechnet zuverlässig ab, ist bei Sachbezügen, Provisionsmodellen und der steuerlichen Einordnung aber oft nicht die beratende Instanz.

SPIELMANN

Rechnet ab, meldet und ordnet Sonderfälle steuerlich ein - von derselben Kanzlei, die auch deinen Jahresabschluss macht.
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Prüfungssicher abgerechnet

Abrechnung, Meldungen und Dokumentation liegen bei denselben Personen wie dein Jahresabschluss. Keine Schnittstelle zwischen Lohnbüro und Kanzlei, an der Sachbezüge unterschiedlich bewertet werden. Ein Ansprechpartner, ein Prozess.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Die Kommunikation mit deinem bisherigen Berater übernehmen wir.

Weiterführend: E-Commerce-Buchhaltung · Agenturen, Dienstleister und SaaS · Jahresabschluss

Fragen zur Lohnabrechnung? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Fristen gehalten
Klare Datenbasis
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

FAQs zur Lohnbuchhaltung

Kurz beantwortet: die wichtigsten Fragen zu Fristen, Meldungen und Übergabe.

Muss ich mich um Fristen kümmern?

Nein. Lohnsteuer, Beitragsnachweise und Meldungen laufen bei uns, du bekommst die fertige Abrechnung und die Zahlungsliste. Ob monatlich oder quartalsweise gemeldet wird, prüfen wir jedes Jahr neu.

Was passiert, wenn eine Frist reißt?

Dann kostet es Säumniszuschläge, bei Steuer und Sozialversicherung. Deshalb bekommst du von uns einen festen Stichtag für Änderungen, und wir halten die Termine dahinter.

Wie schnell muss ein neuer Mitarbeiter gemeldet werden?

Melde uns den Eintritt vor dem ersten Arbeitstag über Slack, den Rest übernehmen wir. In einigen Branchen wie Logistik muss die Meldung sofort raus, auch das wissen wir.

Wie geht ihr mit Minijobs und Midijobs um?

Wir überwachen die Grenze pro Kopf und Monat. Rutscht jemand durch Boni oder Mehrstunden darüber, sagen wir es dir vorher, nicht die Prüfung danach.

Wo liegen meine Lohnunterlagen?

Digital bei uns in DATEV, so lange wie vorgeschrieben. Bei einer Prüfung muss nichts gesucht werden.

Was passiert bei einer Lohnprüfung?

Rentenversicherung und Finanzamt prüfen regelmäßig, getrennt oder auf Wunsch gleichzeitig. Wir begleiten die Prüfung und beantworten die Rückfragen, die Unterlagen liegen bereit.

Musst du für freie Designer und Fotografen Abgaben zahlen?

Möglich, über die Künstlersozialabgabe. Wer regelmäßig Freelancer für Fotos, Design oder Texte bezahlt, kann betroffen sein. Wir prüfen deine Freelancer-Rechnungen laufend mit.

Wie werden Meldungen übermittelt?

Komplett digital über DATEV an Finanzamt, Krankenkassen und Sozialversicherung. Du bekommst nur die fertigen Abrechnungen.

Fachlicher Hintergrund: Lohn und Meldungen

Die Vorschriften, die jede Lohnabrechnung und Meldung bestimmen.

Lohnsteuer-Anmeldung, § 41a EStG

Die Anmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch abzugeben. Über 5.000 Euro Vorjahreslohnsteuer monatlich, zwischen 1.080 und 5.000 Euro vierteljährlich, bis 1.080 Euro jährlich.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, § 23 Abs. 1 SGB IV

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage vorher übermittelt sein.

Meldungen zur Sozialversicherung, DEÜV und § 28a Abs. 4 SGB IV

Anmeldung spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn (§ 6 DEÜV), Abmeldung sechs Wochen nach Ende (§ 8 Abs. 1 DEÜV), Jahresmeldung bis zum 15. Februar (§ 10 Abs. 1 DEÜV). In elf Branchen gilt die Sofortmeldung.

Minijob-Grenze, § 8 Abs. 1a SGB IV

Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Darüber beginnt der Midijob mit eigener Beitragsberechnung bis 2.000 Euro.

Prüfungen, § 42f EStG, § 42g EStG und § 28p SGB IV

Das Finanzamt prüft die Lohnsteuer, die Rentenversicherung die Beiträge mindestens alle vier Jahre. Auf Verlangen des Arbeitgebers können beide gleichzeitig prüfen. Die Lohnsteuer-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung.

Aufbewahrung und Säumnis, § 41 Abs. 1 EStG, § 240 Abs. 1 AO, § 24 Abs. 1 SGB IV

Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung aufzubewahren. Bei Verzug fällt steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ein Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat an.