Einbringung · GmbH · Holding

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln, ohne dass dein Shop stillsteht

Wir planen mit dir die Umwandlung und stellen Amazon, PayPal, Stripe, Verträge und Buchhaltung in der richtigen Reihenfolge um. Steuerlich sauber, operativ ohne Auszahlungsstopp.

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15 Minuten
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Was kann beim Wechsel zur GmbH schiefgehen?

Die steuerliche Struktur ist nur eine Seite. Wenn Rechtsträger, Konten und Plattformdaten nicht synchron wechseln, stockt der Zahlungsverkehr oder im schlimmsten Fall der Gesamtumsatz, wenn Vertriebskanäle den Account für eine neue KYC-Prüfung vorübergehend sperren.

Falscher Weg in die GmbH

Einbringung, Ausgliederung oder Neugründung werden nicht sauber verglichen. Wer den falschen Weg wählt oder einen Antrag verpasst, zahlt Steuern auf Gewinne, die nie auf dem Konto waren.

Plattformen zu spät umgestellt

Amazon, PayPal und Stripe prüfen den neuen Rechtsträger. Die GmbH bekommt eine eigene USt-ID. Läuft das Marktplatzkonto noch auf die alte Nummer, während die Rechnungen schon die GmbH nennen, fällt das spätestens dem Prüfer auf.

Buchhaltung und Verträge laufen auseinander

Bankkonten, Verträge, USt-ID und DATEV werden nicht zum gleichen Stichtag umgestellt. Danach passen Belege und Geldflüsse nicht mehr zusammen. Dazu kommt: Die GmbH bilanziert ab Tag eins, die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist vorbei.

In welcher Reihenfolge laufen Einbringung, Plattformen und Buchhaltung?

Wir verbinden Steuerstruktur und operativen Wechsel, damit GmbH, Holding, Plattformkonten und Buchhaltung ab dem Stichtag zusammenpassen. Und wir planen über den Stichtag hinaus, weil ein Verkauf der Anteile in den ersten Jahren danach steuerlich nachwirkt.

Zielstruktur und Weg festlegen

Wir klären Ausgangslage, Zielstruktur, Steuerfolgen und den passenden Weg. Eine Holding planen wir nur ein, wenn sie zu dir und deinen Zielen passt. Ob dein Einzelunternehmen im Handelsregister steht, entscheidet mit, welcher Weg offen ist.

  • Einzelunternehmen und Vermögen aufnehmen
  • Einbringung, Ausgliederung und Gründung vergleichen
  • GmbH- oder Holdingstruktur festlegen

Plattformen und Zahlungsanbieter vorbereiten

Amazon, PayPal, Stripe, Shopify und Banken bringen wir in eine klare Reihenfolge. Den Stichtag legen wir so, dass Verifizierungen, Auszahlungszyklen und die neue USt-ID nicht kollidieren.

  • Unterlagen je Plattform klären
  • Firmendaten und Inhaber je Plattform abgleichen
  • Konten und Auszahlungen zum Wechsel vorbereiten

Buchhaltung und Steuern sauber übergeben

Belege, Konten, USt-ID, Verträge und Schnittstellen richten wir auf die GmbH aus. So bleibt der Übergang nachvollziehbar und die GmbH startet mit belastbaren Zahlen. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer rechnen wir dir vorher durch.

  • Eröffnungsbilanz und Buchungslogik vorbereiten
  • DATEV, Banken und Schnittstellen umstellen
  • Umsatzsteuer und Meldungen sauber trennen

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir prüfen Struktur, Stichtag und Umstellung und zeigen dir, was vor dem Wechsel geklärt sein muss.

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Selbst koordinieren, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

Notar, Steuern, Plattformen, Payment, Verträge und Buchhaltung müssen zum gleichen Stichtag zusammenspielen. Entscheidend ist, wer das verbindlich koordiniert.

Selbst koordinieren

Behält die operative Kontrolle, erfordert aber viel Abstimmung zwischen Notar, Steuerberatung, Plattformen, Banken, Payment und Buchhaltung.

Standardkanzlei

Kann die steuerliche Einbringung begleiten, plant Plattform-, Payment- und Systemwechsel aber nicht immer vollständig mit.

SPIELMANN

Verbindet Zielstruktur, Einbringungsweg, Plattformwechsel, Zahlungsverkehr und Buchhaltung in einem abgestimmten Umstellungsplan.
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Eine GmbH-Struktur, die steuerlich und operativ zusammenpasst.

Einbringung, Holding-Option, Plattformen, Payment, Verträge und Buchhaltung sind zum Stichtag abgestimmt. Die GmbH startet ohne Brüche im Tagesgeschäft. Und du weißt, welche Schritte in den Folgejahren Steuern rückwirkend auslösen würden.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Die Kommunikation mit deinem bisherigen Berater übernehmen wir.

Weiterführend: Jahresabschluss · Lohnbuchhaltung · Steuerberatung für Neugründer

Fragen zur Umwandlung? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Klare Zielstruktur
Abgestimmter Stichtag
Sauberer Plattformwechsel
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
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Häufige Fragen zur Umwandlung in eine GmbH

Weg, Stichtag, Stammkapital und Holding: die Fragen, die vor dem Wechsel geklärt sein müssen.

Wie läuft die Umwandlung technisch?

Du bringst deinen Betrieb in die GmbH ein und bekommst dafür die Anteile. Richtig geplant passiert das ohne Steuer auf den Wechsel, dafür muss ein Antrag rechtzeitig gestellt sein. Den stellen wir.

Kannst du rückwirkend einbringen?

Ja, begrenzt. Der Stichtag kann einige Monate zurückliegen, oft ist es der letzte Bilanzstichtag. Wer zu spät kommt, rutscht ins nächste Jahr, deshalb planen wir früh.

Was passiert, wenn ich die GmbH-Anteile bald verkaufe?

Verkaufst du die Anteile in den ersten Jahren nach der Umwandlung, wird ein Teil des Wechsels rückwirkend besteuert. Der Anteil schmilzt jedes Jahr ab. Planst du einen Exit, planen wir den Zeitpunkt mit.

Ab wann lohnt sich die GmbH mit Holding?

In der Praxis ab etwa 100.000 € Gewinn im Jahr oder wenn ein Exit geplant oder absehbar ist. Darunter rechnen wir dir ehrlich vor, ob sich der Aufwand lohnt.

Wie viel Stammkapital brauchst du?

Das Stammkapital deckst du bei der Einbringung meist mit deinem Betriebsvermögen ab, nicht mit Bargeld. Warenbestand und Konten zählen mit.

Wie wird die GmbH danach besteuert?

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den Gewinn, du zahlst erst bei einer Ausschüttung noch einmal privat. Dein Geschäftsführergehalt mindert den GmbH-Gewinn. Wir rechnen dir vorher durch, was unterm Strich bleibt.

Fachlicher Hintergrund: Einbringung in die GmbH

Die steuerlichen Grundlagen einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft.

Einbringung, § 20 Abs. 1 und 2 UmwStG

Der Betrieb wird gegen neue Anteile in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. Regelfall ist der Ansatz zum gemeinen Wert. Buchwert oder Zwischenwert gibt es nur auf Antrag, spätestens mit der ersten steuerlichen Schlussbilanz, unwiderruflich.

Voraussetzungen des Buchwertansatzes, § 20 Abs. 2 UmwStG

Die spätere Besteuerung mit Körperschaftsteuer muss sichergestellt sein, die Passivposten dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, und sonstige Gegenleistungen dürfen 25 Prozent des Buchwerts oder 500.000 Euro nicht überschreiten.

Rückwirkung, § 20 Abs. 6 UmwStG

Der Einbringungsstichtag darf höchstens acht Monate vor der Anmeldung zum Handelsregister liegen. Ein Bilanzstichtag 31. Dezember trägt damit bis Ende August des Folgejahres.

Sperrfrist, § 22 Abs. 1 und 3 UmwStG

Werden die erhaltenen Anteile innerhalb von sieben Jahren veräußert, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend versteuert, vermindert um ein Siebtel je abgelaufenem Jahr. Bleibt der jährliche Nachweis aus, gelten die Anteile als veräußert.

Umwandlungsweg, § 123 Abs. 3 UmwG

Die Ausgliederung setzt ein im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen voraus. Fehlt die Eintragung, führt der Weg über die Sachgründung im Wege der Einzelrechtsnachfolge, die nach § 20 UmwStG ebenfalls buchwertfähig ist.

Besteuerung der GmbH, § 23 Abs. 1 KStG und § 11 GewStG

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent bis 2027, mit Solidaritätszuschlag 15,825 Prozent, und sinkt ab 2032 stufenweise auf 10 Prozent. Die Gewerbesteuer folgt aus Messzahl 3,5 Prozent und Hebesatz; der Freibetrag von 24.500 Euro entfällt.