E-Commerce-Buchhaltung | BWA | DATEV

Lexware-Alternative für E-Commerce: Kanzlei statt Software

Lexware kann Artikel, Lager, Aufträge und Buchhaltung. Bei Amazon-Auszahlungen, Klarna und Lagerbewertung endet es, und die Verantwortung bleibt bei dir. Wir übernehmen Buchhaltung, Umsatzsteuer, Abschluss und Beratung aus einer Hand.

Kostenlos & unverbindlich
15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig

+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Wo hört eine Buchhaltungssoftware auf?

Umsatzdaten allein reichen nicht. Entscheidend ist, ob Shop, Marktplatz, Payments, Warenbestand und Belege in einer sauberen Monatsroutine landen.

Warenwirtschaft ja, Marktplatzlogik nein

Artikelstamm, Lagerbewegungen und Aufträge kann Lexware gut. Amazon-Sammelauszahlungen, Einbehalte und Retouren nicht. Die Warenwirtschaft kennt den Artikel, aber nicht den Zahlungsstrom.

Marktplatz- und Paymentdaten passen nicht ins Schema

Amazon-Settlements, Stripe- und PayPal-Auszahlungen, Gebühren und Retouren kommen nicht sortiert an. Jede Auszahlung muss aber bis zur einzelnen Bestellung auflösbar bleiben. Sonst weißt du nie, was pro Bestellung übrig bleibt.

Die Lagerbewertung entscheidet den Gewinn

Ein Lagerbestand ist keine Zahl, sondern eine Bewertungsentscheidung. Ladenhüter müssen abgewertet werden, und das verändert deinen Gewinn. Das rechnet keine Software für dich.

Was bekommst du bei SPIELMANN zusätzlich?

Buchhaltung, Umsatzsteuer, Abschluss und Beratung laufen bei uns in einer Hand, statt Software plus Kanzlei plus Eigenleistung. Ein Ansprechpartner in Slack statt drei Baustellen.

OSS und PAN-EU bilden wir ab

OSS-Meldungen, Verbringungen und die Zusammenfassende Meldung sind Teil der Betreuung, kein Modul, das du selbst konfigurierst. Lager in Polen oder Tschechien? Unsere Partner im EU-Ausland übernehmen die Registrierung vor Ort.

  • Shopify-, Amazon- und Payment-Daten anbinden
  • Excel-Listen und Datenlücken abschaffen
  • Belege via GetMyInvoices, Pleo oder Moss abgleichen

Gebuchte Buchhaltung statt Belegablage

Laufende FiBu, Payment-Abgleich und Monatsroutine gehören dazu. Auch die E-Rechnung planen wir mit dir voraus, damit du nicht kurz vor der Frist umstellen musst.

  • Wareneinsatz gegen Sellerboard, KLAR oder Admetrics prüfen
  • Lagerbestand richtig verbuchen
  • OSS, PAN-EU und Auslandslager klären

Ein Ansprechpartner statt Software plus Kanzlei

Wareneinsatz, Lagerbewertung und Abschluss kommen von denselben Personen, die monatlich für dich buchen. Archivierung und Aufbewahrungsfristen laufen bei uns mit, damit du dich darum nicht kümmern musst.

  • Ein Ansprechpartner für alle Fristen
  • Schnittstellen zu Shopify, Amazon und Klarna einrichten
  • Monatliche E-Commerce BWA mit echtem Deckungsbeitrag

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen uns deine Buchhaltung, den Payment-Abgleich und deine Monatsroutine an. Danach weißt du, was die Software bei dir offen lässt.

Kostenlos & unverbindlich
15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig
Smiling man with glasses and beard wearing a blue suit jacket and white shirt, sitting at a table with an open book and laptop.

Software, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

Software, Standardkanzlei oder E-Commerce-Kanzlei? Der Unterschied zeigt sich nicht beim Belegerfassen, sondern bei Lagerbewertung, Fristen und Verantwortung.

Tool

Liefert Exporte und Dashboards, übernimmt aber keine steuerliche Einordnung und keine laufende Abstimmung der Datenqualität.

Standard- kanzlei

Kann buchen, ist bei Marktplatzdaten, Payment Fees, Bestand und E-Commerce-BWA aber oft nicht tief genug im Setup.

SPIELMANN

Verbindet Shop-, Marktplatz- und Paymentdaten Know-How mit DATEV, eigener E-Commerce-BWA und einer Monatsroutine, auf die du dich verlassen kannst.
Smiling man with glasses and beard wearing a light blue dress shirt looking to the right.

Buchhaltung, für die eine Kanzlei haftet

Du bedienst keine Software mehr, du bekommst belastbare Monatszahlen. Bewertung, Fristen und Nachweise liegen bei der Kanzlei, die auch bucht, nicht bei dir.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Danach bedienst du keine Software mehr selbst.

Weiterführend: E-Commerce-Buchhaltung · Jahresabschluss · Lohnbuchhaltung

Fragen dazu? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Belastbare BWA
Klare Datenbasis
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

Häufige Fragen zum Wechsel von Software zur Kanzlei

Was sich ändert, wenn die Buchhaltung nicht mehr bei dir liegt, kurz beantwortet.

Wo endet Lexware im E-Commerce?

Bei der Belegbuchhaltung. Amazon-Abrechnungen pro Bestellung, laufende Lagerbewertung und OSS-Meldung samt Verbringungen fehlen. Das Programm rechnet, es beurteilt nicht.

Wie kommt der Warenbestand in die Zahlen?

Über eine monatliche Bestandsveränderung statt einer Jahresbuchung. So siehst du jeden Monat deinen echten Wareneinsatz, und Ladenhüter werden rechtzeitig abgewertet.

Kann ich meine Lexware-Daten übernehmen?

Ja. Sachkonten, Salden und offene Posten übernehmen wir. Digitale Belege bleiben im Original, ein PDF-Ausdruck reicht dafür nicht.

Wer haftet für die Buchhaltung, Programm oder Kanzlei?

Ein Programm haftet nicht. Für die Richtigkeit stehen wir als Kanzlei ein und sind dafür versichert. Ein Softwareanbieter ist das nicht.

Wie läuft die Kommunikation ab?

Primär via Slack mit eigenem Channel für dein Team, dazu E-Mail und Telefon. Rückfragen beantworten wir in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Was passiert mit der Warenwirtschaft im Jahresabschluss?

Sie muss in eine Inventur münden. Ohne belastbaren Bestand bleibt dein Wareneinsatz eine Schätzung, und damit auch dein Rohertrag. Deshalb gleichen wir Lagerdaten und Buchhaltung monatlich ab.

Fachlicher Hintergrund: Aufzeichnung und Bewertung

Die Anforderungen, die über das Erfassen von Belegen hinausgehen.

Einzelaufzeichnungspflicht, § 146 Abs. 1 AO

Buchungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Jede Sammelauszahlung eines Marktplatzes muss bis zur einzelnen Bestellung auflösbar bleiben.

Format und Aufbewahrung, § 147 Abs. 2 und 3 AO

Belege müssen im Originalzustand und maschinell auswertbar bleiben; ein PDF-Ausdruck eines digitalen Belegs genügt nicht. Bücher und Abschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht, sonstige Unterlagen sechs.

OSS und Verbringungen, § 18j Abs. 4 UStG und § 3 Abs. 1a UStG

Die OSS-Erklärung ist binnen eines Monats nach Quartalsende fällig, ohne Dauerfristverlängerung. Verbringungen gelten als Lieferung gegen Entgelt, laufen nicht über den OSS und erfordern eine Registrierung im Bestimmungsland.

Marktplatzhaftung, § 25e UStG und § 27a UStG

Seit dem 1. Juli 2021 zählt allein die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Fehlt sie, haftet der Marktplatz für die Umsatzsteuer des Händlers.

Inventar und Niederstwertprinzip, § 240 HGB und § 253 Abs. 4 und 5 HGB

Zum Schluss jedes Geschäftsjahres ist ein Inventar aufzustellen. Umlaufvermögen ist zwingend auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abzuwerten; fällt der Grund weg, ist der Wert wieder aufzuholen.

Verbrauchsfolgeverfahren, § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG

Handelsrechtlich sind FIFO und LIFO erlaubt, steuerlich nur LIFO. Bewertet wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG.