OSS | Umsatzsteuer | EU-Verkauf

OSS-Meldung: jedes Quartal pünktlich, aus echten Daten

Du verkaufst an Privatkunden in Frankreich, Spanien oder Italien? Dann meldest du die Umsatzsteuer einmal pro Quartal zentral über den OSS. Wir übernehmen Registrierung, Datenabgleich und Meldung, damit keine Frist reisst und kein Ausschluss droht.

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15 Minuten
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+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Wo geht die OSS-Meldung schief?

Entscheidend ist, ob die Datenkette von Amazon und Shopify bis zur OSS-Meldung nachvollziehbar bleibt. Die Meldung ist nur so gut wie die Daten dahinter.

Die Frist wird falsch gerechnet

Die OSS-Meldung ist einmal pro Quartal fällig, kurz nach Quartalsende, und lässt sich nicht verlängern. Auch ohne Umsätze musst du eine Nullmeldung abgeben.

Verbringungen gehören nicht in die OSS-Meldung

Verbringungen gehören nicht in die OSS-Meldung. OSS deckt nur Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland ab. Verschiebst du eigene Ware ins Amazon-Lager in Polen, brauchst du eine Registrierung vor Ort und die Zusammenfassende Meldung. Beides übernehmen wir.

Gemeldet wird aus dem Amazon-Report, nicht aus der Buchhaltung

Ein Amazon- oder Shopify-Report ist keine Buchhaltung und reicht als Nachweis nicht. Wir bereiten deine Verkäufe pro Land und Steuersatz sauber auf und bewahren alles so lange auf, wie es sein muss.

Wie übernimmt SPIELMANN die OSS-Meldung?

OSS läuft zentral über das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis, die reguläre Umsatzsteuer über dein lokales Finanzamt. Wir halten beide Wege getrennt und die Fristen zusammen.

1. Registrierung und Schwellen klären

Die Registrierung muss vor Quartalsbeginn stehen, rückwirkend geht sie nicht. Wir prüfen, ob du die EU-weite Schwelle überschreitest, und melden dich rechtzeitig an.

  • Shop-, Marktplatz- und Payment-Daten prüfen
  • Kontenzuordnung klären
  • Belege und Datenqualität abgleichen

2. Daten statt Schätzungen

Shopify-, Amazon- und Paymentdaten bereiten wir so auf, dass die Meldung aus echten Aufzeichnungen entsteht. Dazu gleichen wir mit dem ab, was Amazon ohnehin an die Finanzverwaltung meldet. Weicht deine Meldung ab, fällt das auf.

  • Plattformmeldungen gegenprüfen
  • Settlement Reports abgleichen
  • Differenzen dokumentieren

3. Fristen im Blick

Wer zu spät meldet, zahlt Zuschläge, und zwar in jedem betroffenen Land nach dessen Regeln. Wer wiederholt zu spät ist, fliegt aus dem OSS. Deshalb steht die Meldung bei uns vor der Frist.

  • Zuständigkeiten festlegen
  • Korrekturen sauber nachmelden
  • Frist jedes Quartal halten

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir prüfen Registrierung, Settlement-Daten und Meldungen und zeigen dir, was vor dem nächsten Quartal geklärt sein muss.

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Abwarten, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

Selbst melden, Tool oder Kanzlei mit E-Commerce-Fokus? Der Unterschied zeigt sich nicht beim Ausfüllen, sondern bei Verbringungen, Nachweisen und der Frage, was bei einem Ausschluss passiert.

Abwarten

Kostet zunächst nichts, aber jede verpasste Frist kostet in jedem EU-Land extra.

Standard- kanzlei

Kann melden, kennt Verbringungen, Auslandslager und Amazon-Daten aber oft nur vom Hörensagen.

SPIELMANN

Übernimmt Registrierung, Datenabgleich und Meldung und hat jede Frist vor dir im Kalender.
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Eine OSS-Routine, die jedes Quartal gleich abläuft

Registrierung, Schwellen, Verbringungen und Nachweise sind geordnet, die Meldung entsteht aus Daten statt aus Schätzungen. Du weißt, welche Länder eine eigene Registrierung brauchen und welche OSS abdeckt.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Die OSS-Registrierung planen wir so, dass sie vor Quartalsbeginn steht.

Weiterführend: E-Commerce-Buchhaltung · Buchhaltungsrückstände aufarbeiten · OSS, Umsatzsteuer und PAN-EU

Fragen zu OSS? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Nachweise vollständig
Klare Datenbasis
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

Häufige Fragen zur OSS-Meldung

Fristen, Lager im Ausland, Ausschluss - die Fragen aus dem Onlinehandel.

Wann ist die OSS-Erklärung fällig?

Einmal pro Quartal, kurz nach Quartalsende, die Zahlung gleich mit. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung Pflicht. Wir halten die Termine für dich.

Kann ich die OSS-Frist verlängern?

Nein. Anders als bei der normalen Voranmeldung gibt es hier keine Verlängerung. Deshalb steht die Meldung bei uns vor der Frist.

Läuft mein PAN-EU-Lager über OSS?

Nein. Ware ins Amazon-Lager in Polen oder Tschechien zu verschieben ist kein OSS-Fall. Dafür brauchst du eine Registrierung vor Ort und die Zusammenfassende Meldung, das übernehmen wir mit unseren Partnern.

Ab wann brauchst du den OSS überhaupt?

Sobald deine Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland die EU-weite Schwelle überschreiten. Sie zählt über alle Länder zusammen, nicht pro Land. Wir behalten sie im Blick.

Wer ist für den OSS zuständig?

OSS läuft zentral über das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis, deine reguläre Umsatzsteuer weiter über dein lokales Finanzamt. Die Registrierung muss vor Quartalsbeginn stehen. Für dich ändert sich nichts, wir bedienen beide Wege.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Zuschläge, und zwar aus jedem Land, in das du verkauft hast, nach dessen Regeln. Deshalb melden wir vor der Frist, nicht am letzten Tag.

Kannst du aus dem OSS ausgeschlossen werden?

Ja, bei wiederholten Verstößen. Dann brauchst du in jedem Land, in das du verkaufst, eine eigene Registrierung mit lokalem Steuerberater. Genau das vermeiden wir mit einer festen Quartalsroutine.

Wo liegen meine OSS-Aufzeichnungen?

Digital bei uns, getrennt nach Land und Steuersatz, so lange wie vorgeschrieben. Kommt eine Rückfrage aus einem anderen EU-Land, liegt alles bereit.

Fachlicher Hintergrund: OSS-Meldung und Fristen

Die Rechtsgrundlagen der OSS-Meldung und ihrer Fristen.

Frist und Besteuerungszeitraum, § 18j Abs. 4 UStG

Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Erklärung ist binnen eines Monats nach Quartalsende abzugeben, also zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung Pflicht.

Keine Dauerfristverlängerung, § 46 UStDV

Die Dauerfristverlängerung gilt nur für Voranmeldungen nach § 18 Abs. 1 und 2 UStG, nicht für die OSS-Erklärung. Die Monatsfrist ist nicht verlängerbar, eine Sondervorauszahlung existiert nicht.

Registrierung und Schwelle, § 18j Abs. 1 UStG und § 3c Abs. 4 UStG

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern; die Registrierung muss vor Beginn des Quartals erfolgen. Freigestellt bleibt, wer mit Fernverkäufen und digitalen Leistungen EU-weit zusammen 10.000 Euro nicht übersteigt.

Verbringungen, § 3 Abs. 1a UStG

Das Verbringen eigener Ware in ein anderes EU-Lager gilt als Lieferung gegen Entgelt und gehört nicht in die OSS-Meldung. Nötig sind Registrierung im Bestimmungsland, Erwerbsbesteuerung dort, Steuerfreiheit nach § 6a UStG und Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG.

Säumnis und Ausschluss, § 18j Abs. 5 und 6 UStG

Säumniszuschläge greifen ab dem 10. Tag nach Ablauf des zweiten Monats nach dem Besteuerungszeitraum; die Verzugssanktion verhängt jeder Verbrauchsmitgliedstaat nach eigenem Recht. Bei wiederholten Verstößen folgt der Ausschluss mit zweijähriger Sperre.

Aufzeichnungen, § 63 UStDV und § 22 Abs. 2 UStG

Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können; Umsätze sind nach Steuersätzen zu trennen. OSS-Aufzeichnungen sind nach EU-Recht zehn Jahre aufzubewahren, § 147 Abs. 3 AO verkürzt das nicht.