Jahresabschluss | E-Commerce | Bestand

Jahresabschluss für E-Commerce, der Bestand, Marge und Wachstum richtig zeigt

Ein E-Commerce-Abschluss muss mehr können als der Standard. Warenbestand, Marktplatzdaten, Versandkosten und Steuern müssen zusammenpassen. Wir liefern ihn pünktlich, korrekt und steueroptimiert, damit du nicht im März erfährst, dass du 80k nachzahlen musst.

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+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Wo laufen E-Commerce-Abschlüsse schief?

Der Abschluss wird zum Problem, wenn Monatszahlen, Bestand und Datenquellen das Jahr über nicht sauber liefen.

Bestand und Wareneinsatz passen nicht.

Wenn Lager, Einkauf und Wareneinsatz nicht zusammenpassen, zeigt der Abschluss nicht dein echtes Geschäft. Ladenhüter und Saisonware müssen zum Jahresende ehrlich bewertet werden, sonst stimmt dein Gewinn nicht.

Marktplatz- und Paymentdaten fehlen.

Amazon, Shopify, PayPal, Stripe und Klarna müssen im Abschluss bis zur Bestellung nachvollziehbar sein. Dazu gehören eine saubere Inventur und die richtige Umrechnung deiner Dollar- oder Pfund-Guthaben auf Marktplatzkonten.

Banken und Investoren sehen unscharfe Zahlen.

Wenn BWA, Abschluss und operative Kennzahlen nicht zusammenpassen, wird jede Finanzierung zäh. Ein typischer Fehler ist, nur die Amazon-Auszahlung als Umsatz zu buchen. Dann fehlen Umsatz und Gebühren gleichzeitig, und dein Unternehmen sieht kleiner aus, als es ist.

Wie entsteht der Jahresabschluss für Amazon, Shopify und Multichannel?

Wir bereiten Daten, Nachweise und E-Commerce-Themen so auf, dass der Abschluss trägt und deine laufende FiBu besser wird. Welche Pflichten für dich gelten, hängt an deiner Unternehmensgröße, das klären wir vorab.

Datencheck vor Abschlussarbeit

Shop-, Marktplatz-, Payment- und Belegdaten werden geprüft, bevor der Abschluss entsteht. So finden wir Lücken vorher und nicht erst beim Nachrechnen.

  • Shopify, Amazon und Payments anbinden
  • Manuelle Listen abschaffen
  • Belege und Konten abstimmen

Bestand und Wareneinsatz sauber abbilden

Warenbestand, Wareneinsatz und Einkauf gleichen wir gegen Sellerboard, KLAR oder deine Lagerdaten ab. Abgewertet wird nur, was wirklich abgewertet werden muss, damit Marge und Ergebnis stimmen.

  • Bestandsnachweise prüfen
  • Wareneinsatz und Einkauf gegenchecken
  • PAN-EU und OSS mitdenken

Abschluss und laufende FiBu verbinden

Aus dem Abschluss lernen wir für deine Monatsroutine, damit der nächste nicht wieder bei null startet. Einreichung und Offenlegung übernehmen wir fristgerecht, damit kein Ordnungsgeld ins Haus kommt.

„Die meisten Händler haben keine schlechte Buchhaltung, sondern eine, die die Amazon-Auszahlung als eine Buchung erfasst - dann ist keine Bestellung mehr nachvollziehbar, und genau danach fragt der Prüfer zuerst.“ - Marius Gotzen, SPIELMANN Steuerberatung GmbH
  • Wer macht was bis wann - fest vereinbart
  • Abschluss pünktlich einreichen
  • Monatsroutine verbessern

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen auf Datenlage, offene Punkte und Abschlussreife und sagen dir, was nachgezogen werden muss. Kostenlos, 15 Minuten, keine Vorbereitung.

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Standardabschluss, Tool-Auswertung oder SPIELMANN?

Ein E-Commerce-Abschluss steht und fällt mit Bestand, Marktplatzdaten und Nachweisen. Wir prüfen das vor der Abschlussarbeit, nicht danach.

Tool

Liefert Exporte, aber keine steuerlich und betriebswirtschaftlich belastbare Abschlusslogik.

Standard- abschluss

Kann Pflichtangaben erstellen, übersieht dabei oft komplexe Marktplatzlogik und operative Steuerungsfragen.

SPIELMANN

Verbindet Abschluss, E-Commerce-Daten und laufende FiBu zu Zahlen, die auch nach dem Abschluss nützen.
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Ein Abschluss, der Bestand und Marge ehrlich zeigt

Bestand, Wareneinsatz, Marktplatzdaten und Payments sind sauber eingeordnet. Der Abschluss überzeugt Banken und Investoren und macht deine nächste Monatsroutine besser.

„Ein Wechsel scheitert selten an der Steuer, sondern an der Datenübergabe - die koordinieren wir, darum dauert es 4 Wochen statt 4 Monate.“ - Marius Gotzen, Partner

So läuft es ab: Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Die Kommunikation mit deinem alten Steuerberater übernehmen wir.

Weiterführend: E-Commerce-Buchhaltung · Betriebsprüfung vorbereiten · sevdesk-Alternative

Fragen zu deinem Abschluss? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Plausibler Bestand
Saubere Abschlussbasis
Bessere Monatsroutine
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

FAQs zum E-Commerce-Jahresabschluss

Die wichtigsten Fragen zu Datenlage, Bestand und Abschluss, kurz beantwortet.

Wann muss der Jahresabschluss aufgestellt sein?

Das hängt von deiner Rechtsform und Größe ab, die Frist klären wir mit dir zum Start. Wir planen den Abschluss so, dass er pünktlich fertig ist und du deine Steuerlast vorher kennst.

Kümmert ihr euch auch um die Offenlegung?

Ja. Wir reichen den Abschluss fristgerecht elektronisch ein, du musst dich um nichts kümmern.

Was passiert, wenn der Abschluss zu spät kommt?

Es drohen Ordnungsgeld und Verspätungszuschläge, und Banken werden misstrauisch. Deshalb hat jeder Mandant bei uns feste Termine, und wir melden uns früh, wenn etwas fehlt.

Sprecht ihr vorher mit mir über meine Steuerlast?

Ja, das ist Teil des Abschlusses. Wir sprechen frühzeitig über erwartete Gewinne und Steuerlast, damit du nicht im März erfährst, dass du 80k nachzahlen musst.

Wie wird der Warenbestand bewertet?

Grundlage ist dein Einkaufspreis. Ladenhüter und Saisonware, die weniger wert sind, werden zum Jahresende abgewertet. Das ist Pflicht, senkt aber auch deine Steuerlast.

Musst du jedes Jahr eine Inventur machen?

Ja, zum Ende jedes Geschäftsjahres brauchst du einen Bestand. Wir sagen dir, welche Daten aus Amazon FBA, Shopify oder deinem Lager dafür reichen.

Fachlicher Hintergrund: Jahresabschluss im E-Commerce

Die Vorschriften, die beim Jahresabschluss im Onlinehandel den Ausschlag geben.

Aufstellungsfrist, § 264 Abs. 1 HGB

Jahresabschluss und Lagebericht sind in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit und sind vom Lagebericht befreit.

Größenklassen, § 267 Abs. 1 HGB

Klein bleibt eine Kapitalgesellschaft, wenn sie mindestens zwei von drei Grenzen nicht überschreitet: 7.500.000 Euro Bilanzsumme, 15.000.000 Euro Umsatzerlöse, fünfzig Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Bewertung des Warenbestands, § 253 Abs. 1, 4 und 5 HGB

Obergrenze sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Umlaufvermögen ist zwingend auf einen niedrigeren Marktwert am Stichtag abzuschreiben. Fällt der Grund später weg, ist der Wert wieder aufzuholen.

Verbrauchsfolgeverfahren, § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG

Handelsrechtlich sind FIFO und LIFO zulässig. Steuerlich ist nur LIFO erlaubt, sodass Handels- und Steuerbilanz beim Warenbestand auseinanderfallen können.

Fremdwährungsguthaben, § 256a HGB

Guthaben in US-Dollar oder Pfund sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind auch unrealisierte Währungsgewinne auszuweisen.

Offenlegung und Ordnungsgeld, § 325 Abs. 1 und 1a HGB, § 335 HGB

Die Offenlegung erfolgt elektronisch an das Unternehmensregister, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro nach einer Nachfrist von sechs Wochen.