E-Commerce-Buchhaltung | BWA | DATEV

sevdesk-Alternative: Kanzlei statt Selbstbuchen

sevdesk ist für Selbstständige gebaut, nicht für Onlinehändler mit sechs europaweiten Vertriebskanälen. Ab einer gewissen Größe buchst du nächtelang selbst oder gibst es ab. Bei uns kommen Buchhaltung, Umsatzsteuer, Abschluss und Beratung aus einer Hand.

Kostenlos & unverbindlich
15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig

+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Woran scheitert ein Selbstständigen-Tool im E-Commerce?

Umsatzdaten allein reichen nicht. Entscheidend ist, ob Shop, Marktplatz, Payments, Warenbestand und Belege in einer sauberen Monatsroutine landen.

Die Arbeit bleibt deine

Ein Abo ersetzt keine Buchhaltungskraft. Jede Zuordnung, jede Umsatzsteuer-Voranmeldung und jeder Fehler bleiben bei dir. Mit dem Wachstum werden die Fristen enger, nicht lockerer.

Marktplätze sprengen die Standardschnittstellen

Amazon-Settlements, PayPal-Sammelzahlungen, Retouren und Werbekosten können nicht aufgeschlüsselt werden. Jede Auszahlung muss aber bis zur einzelnen Bestellung auflösbar bleiben. Das kostet dich Abend für Abend.

Beim Abschluss ist Schluss

Für Jahresabschluss, Warenbestand und Steuererklärung brauchst du grundsätzlich keine Kanzlei. Im E-Commerce macht das jedoch stets Sinn. Falsche Angaben in der Steuererklärung sind strafbar.

Was bekommst du bei SPIELMANN zusätzlich?

Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, du gibst nichts mehr selbst ein. Fristen, Bewertung und Beratung liegen bei uns, dein Ansprechpartner sitzt in Slack.

OSS und PAN-EU bilden wir ab

OSS-Meldungen, Verbringungen und die Zusammenfassende Meldung laufen als Teil der Betreuung, nicht als Aufgabe in deinem Kalender. Sobald du EU-weit an Privatkunden verkaufst, klären wir, ab wann OSS für dich gilt.

  • Shopify-, Amazon- und Payment-Daten anbinden
  • Excel-Listen und Datenlücken abschaffen
  • Belege via GetMyInvoices, Pleo oder Moss abgleichen

Wir buchen, du verkaufst

Laufende FiBu, Payment-Abgleich und Monatsroutine gehören dazu. Archivierung und Aufbewahrungsfristen laufen bei uns mit, du musst nichts mehr nachhalten.

  • Wareneinsatz gegen Sellerboard, KLAR oder Admetrics prüfen
  • Lagerbestand richtig verbuchen
  • OSS, PAN-EU und Auslandslager klären

Von der Buchung bis zum Abschluss dieselbe Kanzlei

Wareneinsatz, Lagerbewertung und Abschluss kommen von denselben Personen, die monatlich buchen. Wie dein Lager bewertet wird, entscheidet über deinen Gewinn. Das fällt in keinem Tool auf, bei uns schon.

  • Ein Ansprechpartner für alle Fristen
  • Schnittstellen zu Shopify, Amazon und Klarna einrichten
  • Monatliche E-Commerce BWA mit echtem Deckungsbeitrag

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen uns an, wie viel Zeit deine Buchhaltung dich aktuell kostet. Und was davon überhaupt bei dir bleiben muss.

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15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig
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Selbst buchen, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

Tool-Abo, Standardkanzlei oder E-Commerce-Kanzlei? Der Unterschied zeigt sich daran, wie viel am Ende bei dir liegen bleibt.

Selbst buchen

Liefert Exporte und Dashboards, übernimmt aber keine steuerliche Einordnung und keine laufende Abstimmung der Datenqualität.

Standard- kanzlei

Kann buchen, ist bei Marktplatzdaten, Payment Fees, Bestand und E-Commerce-BWA aber oft nicht tief genug im Setup.

SPIELMANN

Verbindet Shop-, Marktplatz- und Paymentdaten Know-How mit DATEV, eigener E-Commerce-BWA und einer Monatsroutine, auf die du dich verlassen kannst.
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Buchhaltung, Umsatzsteuer und Abschluss abgegeben.

Laufende Buchhaltung, Meldungen und Jahresabschluss liegen bei denselben Personen. Ein Ansprechpartner, ein Prozess.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Danach gibst du nichts mehr selbst ein.

Weiterführend: E-Commerce-Buchhaltung · OSS, Umsatzsteuer und PAN-EU · Lohnbuchhaltung

Fragen dazu? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Belastbare BWA
Klare Datenbasis
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

FAQs zur sevdesk-Alternative

Die wichtigsten Fragen zum Abgeben der Buchhaltung, kurz beantwortet.

Ab wann lohnt es sich, die Buchhaltung abzugeben?

Meist dann, wenn mehr als ein Zahlungsweg und mehr als ein Verkaufskanal zusammenkommen. Ab da kostet die Zuordnung von Sammelzahlungen mehr Zeit als das Buchen selbst. Im Kennenlerngespräch rechnen wir aus, wie viele Stunden im Monat bei dir draufgehen.

Was bleibt bei mir, wenn ihr übernehmt?

Die Rechnungsstellung an deine Kunden und die Entscheidungen. Belege, Amazon-Abrechnungen und Zahlungswege laufen über Schnittstellen zu uns. Voranmeldung, Buchhaltung und Jahresabschluss liegen komplett bei uns.

Sind Amazon-Sammelzahlungen wirklich ein Problem?

Ja. Eine Auszahlung enthält Umsätze, Gebühren, Werbekosten und Retouren in einer Summe. Wer nur den Kontoeingang bucht, hat weder Umsatz noch Marge korrekt.

Was passiert mit meinem bisherigen Abo?

Das entscheidest du. Wir brauchen es nicht, arbeiten aber übergangsweise damit weiter, solange du willst. Die Buchhaltung läuft bei uns in DATEV.

Wie lange dauert der Wechsel?

Typischerweise innerhalb von 4 Wochen. Dein Aufwand: unter 30 Minuten. Wir übernehmen die Kommunikation mit deinem alten Steuerberater, laufende Fristen bleiben unberührt.

Seid ihr wirklich Steuerberater?

Ja. SPIELMANN ist eine zugelassene Steuerberatungsgesellschaft. Du bekommst nicht nur Buchhaltung, sondern auch Vertretung gegenüber dem Finanzamt und Beratung zu deinen Sonderfällen.

Fachlicher Hintergrund: Pflichten beim Selbstbuchen

Die Pflichten, die auch bei Selbstbuchung bestehen bleiben.

Einzelaufzeichnung und Zeitnähe, § 146 Abs. 1 AO und GoBD Rz. 47

Buchungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Die GoBD halten eine Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen für unbedenklich.

Datenzugriff und Aufbewahrung, § 147 Abs. 3 und 6 AO

Bücher und Abschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht, sonstige Unterlagen sechs. Im Datenzugriff sieht der Prüfer Sammelbuchungen unmittelbar im System.

Voranmeldungsrhythmus, § 18 Abs. 2 UStG

Übersteigt die Steuer des Vorjahres 9.000 Euro, ist monatlich voranzumelden, sonst vierteljährlich.

Fernverkaufsschwelle, § 3c Abs. 4 UStG

Freigestellt bleibt, wer mit Fernverkäufen und digitalen Leistungen an EU-Privatkunden zusammen 10.000 Euro nicht übersteigt. Die Schwelle gilt EU-weit zusammengerechnet, nicht pro Land.

Bilanzpflicht, § 141 AO

Die Buchführungspflicht beginnt über 800.000 Euro Gesamtumsatz oder 80.000 Euro Gewinn, allerdings erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt.

Verbrauchsfolgeverfahren, § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG

Handelsrechtlich sind FIFO und LIFO erlaubt, steuerlich nur LIFO. Wer handelsrechtlich FIFO bewertet, muss in der Steuerbilanz abweichen.