One-Stop-Shop (OSS) · Umsatzsteuer · PAN-EU

OSS und Umsatzsteuer im E-Commerce sauber aufsetzen

Du verkaufst nach Frankreich, Spanien oder Italien und lagerst PAN-EU in Polen? Wir kümmern uns um OSS, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Verbringungen, Registrierungen im Ausland laufen über unsere Partner (taxfish, AVASK). Aus echten Amazon- und Shopify-Daten, nicht aus Excel.

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+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Wo laufen OSS und PAN-EU im E-Commerce schief?

OSS macht EU-Verkäufe an Privatkunden einfach. Komplex wird es, wenn Amazon, Shopify, PAN-EU-Lager und Zahlungsdaten zusammenkommen.

OSS falsch eingeordnet

EU-Verkäufe und Lieferschwelle wurden nicht sauber geprüft, also wird zu spät oder im falschen Verfahren gemeldet. Wer OSS wiederholt falsch macht, fliegt raus und braucht in jedem Land eine eigene Registrierung.

Umsatzsteuer nach Bauchgefühl

Die Voranmeldung kommt aus Excel-Listen statt aus echten Shop-, Marktplatz- und Payment-Daten. Dabei laufen Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung und OSS-Erklärung mit eigenen Fristen nebeneinander.

PAN-EU und Lagerorte übersehen

Amazon verschiebt deine Ware über Ländergrenzen. Fehlen Lagerorte und Verbringungen in der Meldung, stimmt das Gemeldete nicht mit der Realität überein. Verbringungen laufen nicht über OSS, du brauchst dafür eine Registrierung im Lagerland.

Wie funktionieren Umsatzsteuer, OSS und PAN-EU für
E-Commerce-Unternehmen im Wachstum?

Wir prüfen mit dir Länder, Lagerorte, Marktplätze und Datenquellen und bauen daraus eine Routine für Voranmeldung, OSS und Verbringungen. Du weißt jeden Monat, was wohin gemeldet wird.

Datenquellen statt Schätzungen

Amazon, Shopify, Payment-Anbieter und Belegtools sind die Grundlage, damit Voranmeldung und OSS aus nachvollziehbaren Daten entstehen. Wir gleichen sie mit dem ab, was die Marktplätze ohnehin an das Finanzamt melden.

  • Shopify, Amazon und Payments anbinden
  • Manuelle Listen abschaffen
  • Datenbasis für Voranmeldung und OSS festlegen

OSS, PAN-EU und Lagerorte richtig einordnen

Wir prüfen, welche Länder, Lagerorte, Verbringungen und Meldewege für dich relevant sind. Braucht es Registrierungen im Ausland, übernehmen das unsere Partner vor Ort. OSS melden wir rechtzeitig an, denn rückwirkend geht das nicht.

  • OSS-Verfahren sauber abgrenzen
  • PAN-EU und Lagerbewegungen prüfen
  • Registrierungen im Ausland über Partner

Eine Routine, die jeden Monat hält

Aus Daten, Pflichten und Zuständigkeiten entsteht ein fester Ablauf, damit Umsatzsteuer nicht jedes Mal improvisiert wird. Wer OSS wiederholt verletzt, wird ausgeschlossen und braucht überall eigene Registrierungen. Genau das verhindert die Routine.

  • Wer macht was bis wann - fest vereinbart
  • Voranmeldung und OSS jeden Monat gleich
  • Rückfragen vor Fristen klären

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen auf Länder, Lagerorte und Datenquellen und machen daraus eine saubere Monatsroutine. Kostenlos, 15 Minuten, keine Vorbereitung.

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Tool, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

OSS und PAN-EU brauchen mehr als Exporte oder eine einzelne Meldung. Der Unterschied zeigt sich, wenn Amazon Ware in ein Land verschiebt, in dem du nicht registriert bist.

Tool

Liefert Daten und Exporte, übernimmt aber keine steuerliche Einordnung von Ländern, Lagerorten und Meldewegen.

Standard- kanzlei

Kann melden, ist bei PAN-EU, Marktplatzdaten und Verbringungen aber oft nicht tief genug im E-Commerce drin.

SPIELMANN

Verbindet Shop-, Marktplatz- und Payment-Daten mit europaweiter Umsatzsteuerlogik und einer Routine, die jeden Monat hält.
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OSS, Registrierungen und Verbringungen in einer Routine
Umsatzsteuer, die jeden Monat korrekt ist.

Shop-, Marktplatz- und Payment-Daten sind sauber zugeordnet. Voranmeldung, OSS und Verbringungen laufen in einer Routine statt jedes Mal neu.

So läuft es ab: Kennenlerngespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in 4 Wochen, dein Aufwand unter 30 Minuten. Die Kommunikation mit deinem alten Steuerberater übernehmen wir.

Weiterführend: Taxdoo-Alternative · Amazon FBA und Multichannel · Betriebsprüfung vorbereiten

Fragen zu OSS oder PAN-EU? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Klare Datenbasis
Saubere Meldewege
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
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Häufige Fragen zu OSS und PAN-EU

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Zusammenarbeit, Wechsel und Leistungen.

Wann musst du die OSS-Erklärung abgeben?

Einmal pro Quartal, im Monat nach Quartalsende. Wir bereiten sie aus deinen Amazon- und Shopify-Daten vor und reichen sie für dich ein.

Ab wann brauche ich OSS?

Sobald deine EU-Verkäufe an Privatkunden zusammengerechnet über der Lieferschwelle liegen, nicht pro Land. Wir prüfen mit dir, ob du drüber bist, und melden OSS rechtzeitig an.

Was passiert, wenn du die Schwelle reißt?

Dann gilt für deine Verkäufe der Steuersatz des Ziellandes, gemeldet über OSS oder eine lokale Registrierung. Wer das übersieht, meldet monatelang mit dem falschen Satz.

Bis wann musst du dich für den OSS registrieren?

Vor dem Quartal, ab dem du OSS nutzen willst. Rückwirkend geht es nicht, deshalb kümmern wir uns früh darum.

Ersetzt der OSS die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Nein. Die normale Voranmeldung läuft weiter über dein Finanzamt, OSS kommt für die EU-Verkäufe an Privatkunden obendrauf. Beides bereiten wir aus denselben Daten vor.

Laufen PAN-EU-Verbringungen über den OSS?

Nein, das ist ein häufiges Missverständnis. Verschiebt Amazon deine Ware nach Polen oder Tschechien, brauchst du dort eine Registrierung. Die übernehmen unsere Partner vor Ort, wir melden die Verbringungen (ZM).

Fachlicher Hintergrund: OSS und PAN-EU

Die umsatzsteuerlichen Grundlagen für Verkäufe und Lager in der EU.

Fernverkaufsschwelle, § 3c Abs. 4 UStG

Die Schwelle von 10.000 Euro gilt für Fernverkäufe und digitale Leistungen an EU-Privatkunden zusammengerechnet, nicht pro Land. Ein freiwilliger Verzicht bindet mindestens zwei Kalenderjahre.

Zuständigkeit und Registrierung, § 18j Abs. 1 UStG

Zuständig für den One-Stop-Shop ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Registrierung muss vor Beginn des Besteuerungszeitraums erfolgen; rückwirkend ist sie nicht möglich.

OSS-Erklärung, § 18j Abs. 4 UStG

Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Erklärung ist binnen eines Monats nach Quartalsende abzugeben, die Steuer am letzten Tag des Folgemonats fällig. Eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV gibt es nicht.

Ausschluss aus dem OSS, § 18j Abs. 6 UStG

Wer seine Pflichten wiederholt verletzt, wird ausgeschlossen und für zwei Jahre gesperrt. In dieser Zeit ist in jedem Bestimmungsland eine eigene Registrierung erforderlich.

Innergemeinschaftliches Verbringen, § 3 Abs. 1a UStG und § 6a UStG

Das Verbringen eigener Ware in ein EU-Lager gilt als Lieferung gegen Entgelt und läuft nicht über den OSS. Erforderlich sind Registrierung im Bestimmungsland, Erwerbsbesteuerung dort, steuerfreie Lieferung im Inland und Zusammenfassende Meldung.

Zusammenfassende Meldung und Nachweise, § 18a UStG, § 17b und § 17d UStDV

Die Zusammenfassende Meldung ist bis zum 25. Tag fällig und darf nur quartalsweise laufen, solange innergemeinschaftliche Lieferungen 50.000 Euro nicht übersteigen. Den Nachweis führen Gelangensbestätigung und Buchnachweis.