E-Commerce-Buchhaltung | BWA | DATEV

Taxdoo-Alternative: Steuerberatung statt Umsatzsteuer-Tool

Taxdoo meldet deine Umsatzsteuer. Wareneinsatz, Lager, Payment-Abgleich, Jahresabschluss und Beratung bleiben offen. Bei uns kommt alles aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner in Slack.

Kostenlos & unverbindlich
15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig

+200 Mandanten. 100 % E-Commerce-Fokus auf Amazon, Shopify, D2C und Multichannel.

Wo hört ein Umsatzsteuer-Tool auf?

Umsatzdaten allein reichen nicht. Entscheidend ist, ob Shop, Marktplatz, Payments, Warenbestand und Belege in einer sauberen Monatsroutine landen.

Zwei Systeme, zwei Rechnungen

Du zahlst für ein Tool und brauchst trotzdem eine Kanzlei, die deine Daten versteht. Der Report aus dem Tool ersetzt keine Buchhaltung.

Der Abgleich mit Payment-Anbietern bleibt offen

Amazon-Auszahlungen, Gebühren und Retouren führt das Tool nicht mit deiner Buchhaltung zusammen. Wer die Auszahlung als eine Buchung erfasst, sieht nie, was pro Bestellung übrig bleibt.

Der Jahresabschluss bleibt bei dir

Wareneinsatz, Lagerbewertung und Abschluss stehen weiter aus. Genauso die Frage, ob dein Wachstum profitabel ist. Das kennt kein Meldetool.

Was bekommst du bei SPIELMANN zusätzlich?

Umsatzsteuer, Buchhaltung, Abschluss und Beratung laufen bei uns in einer Hand. Ein Ansprechpartner, ein Slack-Channel, ein Prozess.

OSS und PAN-EU bilden wir ab

OSS-Meldungen, Verbringungen und die Zusammenfassende Meldung sind Teil der Betreuung, kein zweites Abo. Lager in Polen oder Tschechien? Unsere Partner im EU-Ausland kümmern sich um die Registrierung vor Ort.

  • Shopify-, Amazon- und Payment-Daten anbinden
  • Excel-Listen und Datenlücken abschaffen
  • Belege via GetMyInvoices, Pleo oder Moss abgleichen

Buchhaltung statt nur Meldung

Laufende FiBu, Payment-Abgleich und Monatsroutine gehören dazu. Wir buchen nicht nur die Amazon-Auszahlung, sondern Umsatz, Gebühren und Retouren einzeln. So stimmen Umsatz und Marge.

  • Wareneinsatz gegen Sellerboard, KLAR oder Admetrics prüfen
  • Lagerbestand richtig verbuchen
  • OSS, PAN-EU und Auslandslager klären

Ein Ansprechpartner statt zwei Systeme

Wareneinsatz, Lagerbewertung und die Vorbereitung des Jahresabschlusses kommen von denselben Personen, die monatlich für dich buchen. Ebenso haben bei uns die OSS-Fristen und Meldungen einen Verantwortlichen, nicht nur ein Dashboard.

  • Ein Ansprechpartner für alle Fristen
  • Schnittstellen zu Shopify, Amazon und Klarna einrichten
  • Monatliche E-Commerce BWA mit echtem Deckungsbeitrag

Bestandsaufnahme in 15 Minuten

Wir schauen uns deine Umsatzsteuer, den Payment-Abgleich und deine Monatsroutine an. Danach weißt du, was das Tool bei dir offen lässt.

Kostenlos & unverbindlich
15 Minuten
Keine Vorbereitung nötig
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Tool, Standardkanzlei oder SPIELMANN?

Umsatzsteuer-Tool, Standardkanzlei oder E-Commerce-Kanzlei? Der Unterschied zeigt sich nicht bei der Meldung, sondern beim Abschluss und in deiner BWA.

Tool

Liefert Exporte und Dashboards, übernimmt aber keine steuerliche Einordnung und keine laufende Abstimmung der Datenqualität.

Standard- kanzlei

Kann buchen, ist bei Marktplatzdaten, Payment Fees, Bestand und E-Commerce-BWA aber oft nicht tief genug im Setup.

SPIELMANN

Verbindet Shop-, Marktplatz- und Paymentdaten Know-How mit DATEV, eigener E-Commerce-BWA und einer Monatsroutine, auf die du dich verlassen kannst.
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Meldung, Buchhaltung und Abschluss von denselben Personen.

Umsatzsteuer, laufende Buchhaltung und Jahresabschluss liegen bei denselben Personen. Ein Ansprechpartner, ein Prozess.

So läuft es ab: Erstgespräch in 15 Minuten, Wechsel typischerweise in vier Wochen, dein Aufwand dabei unter 30 Minuten. Ein zweites Abo brauchst du danach nicht mehr.

Weiterführend: OSS, Umsatzsteuer und PAN-EU · E-Commerce-Buchhaltung · Jahresabschluss

Fragen dazu? Im Kennenlerngespräch klären wir das in 15 Minuten.

Belastbare BWA
Klare Datenbasis
Weniger Rückfragen vor Fristen
Toni Vahrenhorst
Manuel Weihmüller
Tobias Heckmann
Lucas Beier
Simon Bladt
Julian Lohse
Söhnke Mücke
Kevin Siemens
Lars Schultka
Felix Keser
Jan-Eric Hesse
Aus Buchhaltung wird Steuerung -
mit Zahlen, die jeden Monat nachvollziehbar sind.

FAQs zur Taxdoo-Alternative

Kurz beantwortet: die wichtigsten Fragen zu Tool, Meldungen und Wechsel.

Was macht ein Umsatzsteuer-Tool, was ihr nicht macht?

Nichts, was wir nicht auch abdecken. Ein Tool berechnet und meldet die Umsatzsteuer automatisiert. Wir übernehmen dieselben Meldungen und dazu die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss und die steuerliche Einordnung. Der Unterschied liegt nicht in der Meldung, sondern in allem danach.

Können wir das Tool behalten und ihr macht den Rest?

Ja, das ist ein häufiger Weg. Wir arbeiten mit dem bestehenden Setup weiter und übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Beratung. Ob sich das zweite Abo danach noch lohnt, rechnen wir gemeinsam durch - viele Mandanten kündigen es nach ein bis zwei Quartalen.

Könnt ihr Amazon FBA, PAN-EU und OSS vollständig abbilden?

Ja, das ist unser Kerngeschäft. Wir verarbeiten Settlement-Reports, FBA-Fees, PPC-Kosten, Retouren und Lagerkosten sauber. OSS-Meldungen und Verbringungen (ZM) betreuen wir vollständig selbst.

Wie lange dauert der Wechsel zu euch?

Typischerweise innerhalb von 4 Wochen. Dein Aufwand: unter 30 Minuten. Wir übernehmen die Kommunikation mit deinem alten Steuerberater, laufende Meldungen gehen weiter raus.

Wer haftet, wenn eine Meldung falsch ist?

Steuerlich haftest du als Unternehmer. Der Unterschied ist, wer die Einordnung fachlich verantwortet. Bei uns steht die Kanzlei dafür ein, ein Softwareanbieter nicht.

Wie läuft die Zusammenarbeit im Alltag?

Primär via Slack mit eigenem Channel für dein Team, dazu E-Mail und Telefon. Rückfragen beantworten wir in der Regel innerhalb weniger Stunden. Belege und Marktplatzdaten laufen über Schnittstellen, nicht über Mailanhänge.

Fachlicher Hintergrund: Umsatzsteuer und Abschluss

Die Pflichten, die ein Meldetool allein nicht abdeckt.

Umsatzsteuerliche Aufzeichnungen, § 63 UStDV

Aus den Aufzeichnungen muss sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über Umsätze und Vorsteuern verschaffen können. Ein Marktplatz- oder Tool-Report ist eine Grundaufzeichnung, die diesen Maßstab allein nicht erfüllt.

Einzelaufzeichnungspflicht, § 146 Abs. 1 AO

Eine Sammelauszahlung muss bis zur einzelnen Bestellung auflösbar bleiben. Wer sie als eine Buchung erfasst, verliert diese Auflösung.

OSS-Erklärung und Ausschluss, § 18j Abs. 4 und 6 UStG

Die Erklärung ist binnen eines Monats nach Quartalsende fällig, ohne Dauerfristverlängerung. Wiederholte Pflichtverletzungen führen zum Ausschluss mit zweijähriger Sperre. OSS-Aufzeichnungen sind nach EU-Recht zehn Jahre aufzubewahren.

Verbringungen, § 3 Abs. 1a UStG

Das Verbringen eigener Ware in ein EU-Lager gilt als Lieferung gegen Entgelt und läuft nicht über den OSS. Es erfordert eine Registrierung im Bestimmungsland.

Umsatzerlöse, § 277 Abs. 1 HGB

Erlöse sind nur um Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen und Retouren zu kürzen, nicht um Marktplatzgebühren. Wer nur die Auszahlung als Umsatz bucht, verkürzt Erlöse und Aufwand gleichzeitig.

Stichtagspflichten, § 240 HGB, § 253 Abs. 4 HGB und § 256a HGB

Zum Geschäftsjahresende ist ein Inventar aufzustellen, Umlaufvermögen zwingend auf einen niedrigeren Marktwert abzuwerten und Guthaben in Fremdwährung zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen.