Die Marktplatz-Auszahlung ist ein Saldo und kein buchbarer Umsatz

Marktplatzgebühren verbuchst du korrekt, indem du jedes Settlement in Bruttoumsatz, Erstattungen, Gebühren und Einbehalte zerlegst und die Gebühren als eigenen Aufwand erfasst. Die Auszahlung des Marktplatzes ist nur der Rest nach diesen Abzügen. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem vollen Kaufpreis deines Kunden. Bei Gebührenrechnungen einer ausländischen Plattformgesellschaft prüfst du Rechnungsaussteller und Leistungsort: Liegen die Voraussetzungen des § 13b UStG vor, kann die Steuerschuld auf dich übergehen. Rechtsstand September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auszahlung = Bruttoumsatz minus Erstattungen, Gebühren und Einbehalte.
  • Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist das volle Entgelt des Käufers (§ 10 UStG), nicht die Auszahlung.
  • Settlement-Reports sind Buchungsbelege: 8 Jahre Aufbewahrung im empfangenen Format (§ 147 AO, GoBD).

Rechtsstand: . Dieser Text ist allgemeine Information aus der Praxis eines Onlinehändlers, keine steuerliche Beratung für deinen Einzelfall; die Rechtslage kann sich ändern.

Definition: Ein Settlement ist die Abrechnung, mit der ein Marktplatz alle Bewegungen deines Verkäuferkontos in einem Zeitraum zusammenfasst: Bestellungen brutto, Erstattungen, Gebühren, Werbekosten, Einbehalte und Auszahlungsbetrag. Wenn ich unsere eigenen Settlements durchgehe, steht der Auszahlungsbetrag ganz unten: für die Buchhaltung die unwichtigste Zeile.

Rechtslage: Entgelt, Verrechnungsverbot und Nachvollziehbarkeit

Die Rechtslage lässt keinen Spielraum für eine Nettobuchung. Nach § 10 Abs. 1 UStG ist Entgelt alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die du vom Leistungsempfänger erhältst, abzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die Provision mindert dieses Entgelt nicht, denn dein Kunde hat den vollen Preis gezahlt. Handelsrechtlich gilt dasselbe: § 246 Abs. 2 HGB verbietet, Aufwendungen mit Erträgen zu verrechnen, und § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass sich Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Ein Sammelposten für die Auszahlung erfüllt das nicht; die maßgeblichen Paragraphen stehen in UStG, HGB und AO (Rechtsstand September 2026).

Ein bewusst hypothetisches Beispiel: Du verkaufst eine Ware für 119 Euro brutto. Darin stecken 19 Euro Umsatzsteuer, denn der Regelsteuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent der Bemessungsgrundlage von 100 Euro. Der Marktplatz zieht im Beispiel 15 Prozent Provision auf den Bruttopreis ab (17,85 Euro), dazu 4,50 Euro Versandgebühr und 6,00 Euro Werbekosten; ausgezahlt werden 90,65 Euro. Buchst du nur 90,65 Euro als Umsatz, fehlen 28,35 Euro Aufwand, und du erklärst 14,47 Euro statt 19 Euro Umsatzsteuer.

Der Fehler skaliert: Im Versand- und Internethandel stieg der Umsatz 2025 nach Destatis real um 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die fachliche Grenze: Eine unklare Zeile lässt sich ausschließlich über Transaktionsbericht, Gebührenrechnung und Beleg zuordnen, aus dem Auszahlungsbetrag allein nie.

Wie wird aus dem Settlement ein GoBD-konformer Buchungsablauf?

Der Ablauf hat vier Schritte: Settlement und Gebührenrechnung im Originalformat sichern, jede Zeile nach Vorgangsart trennen, Buchungen und offene Posten ableiten und die Summe gegen den Bankeingang abstimmen. Der Maßstab dafür steht in § 146 AO und in den GoBD: einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet. Jeder Schritt erzeugt einen Nachweis für eine spätere Betriebsprüfung (Stand 2026).

Ablauf in vier Schritten

Schritt 1: Settlement im empfangenen Format sichern. Nach Rz. 131 der GoBD in der Fassung vom 14. Juli 2025 müssen eingehende elektronische Buchungsbelege in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Buchungsbelege sind nach § 147 Abs. 3 AO acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. Die Verkürzung stammt aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024 und gilt für Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch lief.

Schritt 2: Jede Zeile nach ihrer Funktion trennen. § 146 Abs. 1 AO verlangt, dass Buchungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Ein Settlement wird deshalb nach Vorgangsart getrennt: Erlöse je Steuersatz und Lieferland, Erstattungen, Gebühren, Werbekosten, Einbehalte. § 22 Abs. 2 UStG verlangt zudem Aufzeichnungen der vereinbarten Entgelte für deine Lieferungen, getrennt nach Steuersätzen, und der Entgelte für empfangene Leistungen.

Schritt 3: Buchungen, Steuerperiode und offene Posten ableiten. Die Zuordnung zur Voranmeldung hängt von deiner Besteuerungsart ab, nicht vom Auszahlungsdatum. Bei Sollbesteuerung gilt: Bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde; eine im Juni ausgeführte Lieferung, die erst im Juli-Settlement erscheint, gehört dann in die Juni-Voranmeldung. Bei Istbesteuerung zählt die Vereinnahmung: Das Finanzamt kann nach § 20 UStG auf Antrag gestatten, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug; dann entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG mit Ablauf des Zeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfst du die zeitliche Zuordnung anhand der Beleglage. Die Frist ist eng: Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben; ab mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr ist der Kalendermonat der Zeitraum.

Schritt 4: Auszahlung abstimmen und Differenzen dokumentieren. Die Summe der getrennten Zeilen muss auf den Cent zum Bankeingang passen. Eine Differenz ist ein Einbehalt, eine Währungsposition oder eine fehlende Datei, kein Buchungsrest zum Wegschätzen. Nach § 146 Abs. 4 AO darf eine Buchung nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. In unserem eigenen Shop laufen Korrekturen deshalb als eigene Buchung mit Settlement-Referenz, nie als Überschreiben der alten Zeile.

Welche Ausnahmen gelten bei Einbehalten, Erstattungen und Gebühren aus dem Ausland?

Drei Ausnahmen brechen den Standardablauf: Einbehalte, die im Settlement stehen, aber noch nicht ausgezahlt sind; Erstattungen, die den Umsatz eines früheren Zeitraums mindern; und Gebührenrechnungen einer ausländischen Plattformgesellschaft, für die du nach § 13b UStG selbst die Umsatzsteuer schulden kannst. Alle drei haben eigene gesetzliche Grundlagen und Fristen und sind im Auszahlungsbetrag unsichtbar (Rechtsstand September 2026).

Einbehalt: Hält die Plattform wegen eines Käuferschutzfalls, einer Retoure oder einer Kontoprüfung Geld zurück, ändert das zunächst nichts am Entgelt des Verkaufs, denn Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 UStG alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, und der Käufer hat gezahlt. In unserem eigenen Shop führe ich einen Einbehalt deshalb zunächst als offenen Posten gegen die Plattform mit Status, Bestellreferenz und Klärungsdatum. Wird er freigegeben, bleibt es beim Umsatz; erst wenn die Plattform den Fall dokumentiert zugunsten des Käufers abschließt und tatsächlich erstattet, ändert sich die Bemessungsgrundlage.

Erstattung: Ändert sich die Bemessungsgrundlage, ist der geschuldete Steuerbetrag nach § 17 Abs. 1 UStG zu berichtigen, und zwar für den Besteuerungszeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist. Erstattet der Marktplatz im Mai eine Retoure aus dem März, gehört die Berichtigung in den Zeitraum der belegten Erstattung, hier den Mai. Als Nachweis, welcher Umsatz gemindert wurde, empfiehlt sich eine Storno- oder Gutschriftsreferenz auf die ursprüngliche Rechnung, damit die Aufzeichnung nach § 146 Abs. 1 AO vollständig und geordnet bleibt.

Gebühren aus dem Ausland: Prüfpfad nach § 13b UStG

Stellt eine Plattformgesellschaft aus einem anderen EU-Staat oder dem Drittland die Gebührenrechnung, prüfst du den Leistungsort: Eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen wird nach § 3a Abs. 2 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt, sofern keine Sonderregel der Absätze 3 bis 8 greift. Liegt der Leistungsort danach in Deutschland, ist der Rechnungsaussteller im Ausland ansässig (§ 13b Abs. 7 UStG) und bist du Unternehmer, kann die Steuerschuld auf dich übergehen: Nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist; sie entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung. Die Rechnung trägt dann statt deutscher Umsatzsteuer der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 14a Abs. 5 UStG. Ob das vorliegt, zeigen Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Leistungsart, Leistungszeitpunkt und Rechnungsangaben, nicht der Name des Marktplatzes.

Liegt ein Fall des § 13b UStG vor, erklärst du in deiner Voranmeldung die Umsatzsteuer auf das Entgelt der Gebühren zum jeweils geltenden Steuersatz; der Regelsteuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung ziehst du denselben Betrag wieder ab, denn § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG räumt den Vorsteuerabzug für die Steuer auf Leistungen im Sinne des § 13b ein; beide Zeilen werden dennoch ausgewiesen. Bei eingeschränktem Vorsteuerabzug bleibt die Steuer teilweise Kosten. Die IHK Region Stuttgart (Stand 1. Mai 2026) nennt zwei Fallen: Fehlt der Hinweis auf die Steuerschuldumkehr auf der Eingangsrechnung, kehrt sich die Steuerschuld dennoch um, und auch Kleinunternehmer schulden die Steuer.

Welche Prozessoption passt zu deinem Settlement-Volumen?

Die Entscheidungskriterien sind Anzahl der Marktplätze und Gebührenarten, Häufigkeit von Erstattungen und Einbehalten, Lieferländer und Währungen sowie dein Voranmeldungsrhythmus. Ein Marktplatz, Quartalsmeldung und wenige Retouren erlauben manuelle Aufbereitung; Monatsmeldung, drei Kanäle und OSS-Umsätze verlangen strukturierte Daten oder eine automatisierte Übergabe. Die Vergleichstabelle zeigt Warnsignale statt Preis- oder Umsatzschwellen für die drei Optionen.

KriteriumManuelle AufbereitungStrukturierte DatenaufbereitungAutomatisierte Übergabe
Geeignet beiEin Marktplatz, Quartalsmeldung, selten ErstattungenZwei bis drei Kanäle, wiederkehrende Gebührenarten, MonatsmeldungMehrere Kanäle, Lieferländer oder Währungen, viele Retouren
Laufender AufwandHoch: jede Abrechnung von Hand zerlegen und abstimmenMittel: Vorlage pflegen, Importe prüfenNiedrig: Mapping überwachen, Ausnahmen bearbeiten
Einmaliger AufwandKeinerVorlage je Marktplatz aufbauen und testenSchnittstelle einrichten, Regeln je Gebührenart und Steuersatz hinterlegen
Frist nach § 18 UStG (10. Tag)Bei Quartalsmeldung einhaltbar, bei Monatsmeldung engEinhaltbar, wenn der Import vor dem Meldelauf stehtEinhaltbar, wenn offene Ausnahmen vorher geklärt sind
Warnsignal für den WechselAbstimmung bei Fälligkeit der Voranmeldung nicht fertigAusnahmeliste wächst schneller, als sie abgearbeitet wirdMapping seit der letzten Gebührenänderung nicht geprüft

Kosten und Nutzen der drei Alternativen

Kosten und Nutzen verschieben sich nur zwischen den Optionen: Manuelle Aufbereitung kostet jeden Monat dieselbe Abstimmungszeit neu; strukturierte Aufbereitung verlagert Aufwand in Aufbau und Pflege einer Vorlage je Marktplatz; automatisierte Übergabe tauscht Handarbeit gegen Einrichtung und laufende Überwachung des Mappings und lohnt erst, wenn wiederkehrende Datenmengen das tragen. Automatisierung reduziert Schritte, nicht die Kontrollpflicht: Auch automatisch erzeugte Buchungen müssen nach § 146 Abs. 1 AO einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.

Weiteres Kriterium: die Datenlage der Finanzverwaltung. Plattformbetreiber melden nach § 14 PStTG je Quartal die gezahlte Vergütung, die Zahl der Verkäufe und jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die sie einbehalten oder berechnet haben; Meldefrist ist nach § 13 PStTG der 31. Januar des Folgejahres. Freigestellt sind nach § 4 Abs. 5 PStTG nur Anbieter mit weniger als 30 Warenverkäufen und weniger als 2.000 Euro Vergütung je Plattform und Meldezeitraum. Diese Meldungen sind ein Grund, Settlement-Daten vollständig und abstimmbar vorzuhalten: Meldezeiträume, gemeldete Positionen und deine Buchungsabgrenzung können abweichen; du solltest die Unterschiede erklären können. Eine Bruttobuchung mit getrennten Gebühren und Erstattungen macht diese Abstimmung möglich, ein reiner Auszahlungssaldo nicht.

Wann eine spezialisierte E-Commerce-Steuerberatung nicht sinnvoll ist: wenn du einen Marktplatz, Quartalsmeldung und keine Auslandslieferungen hast und deine Buchhaltung die vier Schritte oben bereits abbildet. Kommen mehrere Kanäle, OSS-Umsätze und Einbehalte zusammen, ist SPIELMANN auf die Abstimmung von Marktplatzdaten mit der Voranmeldung ausgerichtet; ein erstes Gespräch klärt, ob deine Datenlage dafür ausreicht.

Wo liegen Risiken und Grenzen der Settlement-Buchung?

Das größte Risiko ist die Schätzung. Kann die Finanzbehörde deine Besteuerungsgrundlagen nicht nachvollziehen, darf sie schätzen; die Beweiskraft deiner Buchführung entfällt, sobald sie den §§ 140 bis 148 AO nicht entspricht. Dazu kommen zu wenig erklärte Umsatzsteuer, fehlende § 13b-Steuer auf Gebühren und unerklärte Settlement-Differenzen (Stand 2026).

Nach § 158 Abs. 1 AO sind Buchführung und Aufzeichnungen, die den §§ 140 bis 148 entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen. § 162 AO ergänzt: Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen; das gilt auch, wenn Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können. Im Beispiel oben lagen zwischen Bruttobuchung und Saldenbuchung 4,53 Euro Umsatzsteuer je Bestellung, bei 1.000 Bestellungen im Monat 4.530 Euro je Voranmeldung.

Das dritte Risiko sind die Datenflüsse der Plattformen. Betreiber elektronischer Schnittstellen müssen nach § 22f Abs. 1 UStG unter anderem Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes des Händlers aufzeichnen, und nach § 25e Abs. 1 UStG haftet der Betreiber für die nicht entrichtete Steuer aus diesen Lieferungen; die Haftung entfällt nach Abs. 2, wenn der Händler im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, es sei denn, der Betreiber wusste oder hätte nach kaufmännischer Sorgfalt wissen müssen, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. Plattformdaten enthalten damit umsatzbezogene Angaben je Lieferung; eine reine Bankauszahlung macht Umsatz-, Gebühren- und Erstattungsvorgänge nicht nachvollziehbar. Deine Pflicht dazu steht in § 22 UStG, der Aufzeichnungen der Entgelte verlangt, und in § 147 AO, der die Aufbewahrung der Buchungsbelege regelt: Settlement-Reports und Bücher sollten sich gegenseitig abstimmen lassen; nicht erklärbare Differenzen sind das Warnsignal und ein möglicher Anlass für eine Schätzung nach § 162 AO.

Grenze der Automatisierung: Neue Gebühren, geänderte Exportspalten oder eine andere abrechnende Konzerngesellschaft laufen ins Sammelkonto oder verlieren den § 13b-Schlüssel; deshalb braucht jede Automatisierung einen Regeltermin.

Checkliste und FAQ

Checkliste für das Gespräch mit deiner Buchhaltung

Diese Checkliste für das Gespräch mit deiner Buchhaltung greift die Beispiele oben auf:

  • Liegen Settlement-Report, Transaktionsbericht und Gebührenrechnung je Zeitraum im empfangenen Format vor (GoBD Rz. 131)?
  • Werden Bruttoumsatz, Erstattungen, Gebühren, Werbung und Einbehalte getrennt gebucht (§ 146 AO)?
  • Wer stellt die Gebührenrechnung aus, und ist für Auslandsrechnungen der § 13b-Schlüssel hinterlegt?
  • Sind Erstattungen dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie eingetreten sind (§ 17 UStG)?
  • Ist die Voranmeldung bis zum 10. Tag machbar, wenn ein Settlement erst nach Monatsende kommt (§ 18 UStG)?

Häufige Fragen (FAQ) zu Marktplatzgebühren und Settlements

Kann ich die Auszahlung des Marktplatzes als Umsatz buchen?

Nein. Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 UStG alles, was dein Kunde für die Leistung zahlt, abzüglich Umsatzsteuer; die Provision mindert es nicht. § 246 Abs. 2 HGB verbietet zudem, Aufwendungen mit Erträgen zu verrechnen.

Muss ich auf Marktplatzgebühren Umsatzsteuer zahlen?

Das hängt vom Rechnungsaussteller ab. Rechnet eine ausländische Plattformgesellschaft ab und liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland, kann die Steuerschuld nach § 13b UStG auf dich übergehen; du erklärst dann die Umsatzsteuer auf das Entgelt und ziehst sie nach § 15 UStG als Vorsteuer ab, soweit du berechtigt bist.

Wie lange muss ich Settlement-Reports aufbewahren?

Settlement-Reports und Gebührenrechnungen sind Buchungsbelege: Nach § 147 Abs. 3 AO gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Frist von acht Jahren, für Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. Nach den GoBD bleibt dabei das empfangene Format maßgeblich.

In welche Voranmeldung gehört eine Lieferung, die erst im nächsten Settlement erscheint?

Bei Sollbesteuerung in den Zeitraum der Lieferung: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, unabhängig vom Auszahlungsdatum des Marktplatzes.

Alle Angaben gelten mit Rechtsstand September 2026 und als allgemeine Information; ob und wie sie auf deine Settlements zutreffen, klärt eine Prüfung deines Einzelfalls.